AGB´s
CL-Haus & Handwerkerservice
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen CL-Haus & Handwerkerservice Stolle Golenja GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht zum Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
- Mit Auftragserteilung, Vertragsunterzeichnung, Annahme eines Angebots oder Inanspruchnahme der Leistung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse und laufende Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
- Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Diese Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
§2 Leistungen von CL-Haus-& Handwerkerservice
- Der Auftragnehmer erbringt Hausmeisterdienstleistungen, Garten-/Landschaftsbau, Entrümpelungen, Reinigungsleistungen sowie kleinere handwerkliche Tätigkeiten, für die keine Meisterpflicht besteht, gemäß dem jeweils vereinbarten Leistungsverzeichnis, Angebot oder Vertrag.
- Die Leistungen werden fachgerecht, sorgfältig und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen, sicherheits- und ordnungsrechtlichen Vorschriften ausgeführt.
- Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
- Geräte, Werkzeuge und Materialien des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Erhöht sich der Leistungsaufwand aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist dieser berechtigt, eine angemessene Vergütungsanpassung vorzunehmen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
- Kleinreparaturen werden nur übernommen, sofern sie keine besonderen Fachkenntnisse erfordern und der zeitliche Aufwand angemessen ist. Material- und Ersatzteilkosten werden gesondert berechnet.
§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewähren und notwendige Einweisungen vorzunehmen.
- Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser, Strom sowie erforderliche Betriebsflächen zur Verfügung, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendig ist.
- Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, haftet er für daraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden.
§4 Vertragsschluss und Vertragsdauer
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
- Dauerschuldverhältnisse werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
§5 Kündigung
- Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail)
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei unberechtigter fristloser Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
§6 Abnahme und Mängelanzeige
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abschluss zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine angemessene Nachbesserung. Schlägt diese fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.
§7 Preise und Vergütung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
- Maßgeblich sind die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
- Zusatzleistungen, Material-, Fahrt- und Entsorgungskosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§8 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen, alternativ innerhalb von bis zu 30 Tagen, nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die jeweils geltende Zahlungsfrist ergibt sich aus der Rechnung oder der vertraglichen Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen.
§9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Abwerbung von Personal
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten danach kein Personal des Auftragnehmers abzuwerben.
- Bei Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen.
§11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§12 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
- Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen diesen, die Leistungen für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Materialengpässe oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
- Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bestehen in diesen Fällen nicht.
§13 Eigentumsvorbehalt
- Vom Auftragnehmer gelieferte oder eingebaute Materialien, Bauteile oder Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln.
§14 Gerichtsstand für Geschäftskunden
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.
§15 Abgrenzung handwerklicher Leistungen
- Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich handwerkliche Tätigkeiten, für die nach der Handwerksordnung keine Meisterpflicht besteht.
- Meisterpflichtige Leistungen werden nicht geschuldet und nicht erbracht, auch dann nicht, wenn diese im Zusammenhang mit anderen Leistungen stehen.
- Soweit Leistungen aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sind, gelten sie als nicht vereinbart.
§16 Besondere Regelungen für handwerkliche Leistungen (Werkleistungen)
- Handwerkliche Leistungen, insbesondere Bodenverlegearbeiten, Montage- und Reparaturarbeiten, unterliegen dem Werkvertragsrecht.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Untergrund sowie bauliche Voraussetzungen vor Beginn der Arbeiten auf Eignung zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf ungeeignete oder mangelhafte Untergründe zurückzuführen sind, sofern diese nicht offensichtlich waren.
- Materialien, die vom Auftraggeber gestellt werden, verarbeitet der Auftragnehmer ohne Haftung für Qualität, Eignung oder Haltbarkeit.
- Die Abnahme der Werkleistung hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Erfolgt keine Abnahme oder Mängelanzeige innerhalb von 5 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§17 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung.
